Nutzungsbedingungen
Die Jaguar Land Rover Deutschland GmbH – nachfolgend JLR genannt – betreibt eine Online-B2B Plattform, auf der Jaguar Land Rover APPROVED Händler – nachfolgend NUTZER genannt - von JLR eingestellte Gebrauchtwagen per Sofortkauf oder im Versteigerungsverfahren nach einer entsprechenden Anmeldung auf der Plattform erwerben können.
Durch die Anmeldung kommt zwischen JLR und dem NUTZER ein Vertrag über die Nutzung der Dienste zustande. Der Vertrag richtet sich nach den nachfolgend genannten Nutzungsbedingungen.
1. Nutzungsregeln
Der Zugang zur Jaguar Land Rover B2B Plattform steht nur Jaguar Land Rover APPROVED Händlern zur Verfügung, die von JLR zur Nutzung zugelassen sind.
Für den Zugang zur B2B Plattform sind bei der Anmeldung zur Nutzung der Plattform folgende Daten des NUTZERS und des Accountinhabers anzugeben:
NUTZER Stammdaten: Name; Vorname, Email-Adresse, Telefonnummer
Accountinhaber Daten:; Händler-Firmierung, -Ort, -Nummer
Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der o.g. Daten sowie der Einzelheiten der über die Plattform getätigten Erklärungen und Geschäfte, wie insbesondere Anzahl und Höhe von Geboten und Sofortkäufen, Höchstgebotsbeträge, Zeitpunkte von Geboten und Sofortkäufen, Kaufpreise und Fahrzeugdetails erfolgt ausschließlich durch JLR und die Modix GmbH Modix GmbH, Jakob-Hasslacher-Straße 4, 56070 Koblenz, die die Plattform technisch für JLR betreit, und dient ausschließlich dem Zweck der Betreibung der Onlineplattform und der Abwicklung der im Rahmen der Plattform abgeschlossenen Kaufverträge.
Der Nutzer meldet sich mit der zugeordneten Email-Adresse und individuellem Passwort an. Die Passwortadministration erfolgt durch JLR.
Accountinhaber und Nutzer sind verpflichtet, die Zugangsdaten geheim zu halten, deren unberechtigte Nutzung durch Dritte zu verhindern. Accountinhaber und Nutzer sind weiter verpflichtet, JLR das Ausscheiden oder einen zugriffsrelevanten Positionswechsel des Nutzers in der Regel mit einer Ankündigungsfrist von 10 Werktagen, in Fällen besonderer Dringlichkeit, z.B. einer außerordentlichen Kündigung unverzüglich schriftlich mitteilen, damit JLR den entsprechenden Zugang deaktivieren und Missbrauch vorbeugen kann. Erlangen Accountinhaber oder Nutzer Kenntnis von einem Missbrauch der Zugangsdaten, haebn sie JLR unverzüglich hierüber unterrichten. Im Falle eines Missbrauchs ist JLR berechtigt, den Zugang ganz oder teilweise vorübergehend oder dauerhaft zu sperren.
Die Zulassung zur B2B Plattform ist an die Teilnahme am Jaguar Land Rover APPROVED Programm gebunden.
Die Nutzungsgebühr für die B2B Plattform ist in der Lizenzgebühr für das APPROVED Programm inkludiert.
Verstößt der NUTZER gegen diese Nutzungsbedingungen, so kann JLR den NUTZER von laufenden Versteigerungen ausschließen und/oder dessen vorübergehend oder dauerhaft Account sperren.
Mit Beendigung der Teilnahme des NUTZERS am Jaguar Landrover APPROVED Programm erlischt automatisch die Berechtigung zur Nutzung der Online-Plattform.
2. Fahrzeugangebote, Sofortkauf und Versteigerung
JLR bietet Gebrauchtwagen auf der B2B Plattform an. Der Zustand der Fahrzeuge wird beschrieben, bei nicht aufbereiteten Gebrauchtwagen sind Schäden und/oder Gebrauchspuren in einem „Zustandsbericht“ beschrieben.
Der angegebene Fahrzeugpreis bzw. der Startpreis beinhaltet die gesetzliche Mehrwertsteuer und die anfallenden Transportkosten bis zum NUTZER, wenn nicht ausdrücklich anders dargestellt.
Fahrzeuge können per Sofortkauf oder im Versteigerungsverfahren erworben werden:
„SOFORTKAUF“ - der NUTZER kann das Fahrzeug zu dem angebotenen „SOFORTKAUF“ Preis in den Warenkorb legen. Anschließend gibt der NUTZER mit „Kaufen“ sein verbindliches Kaufangebot für die im Warenkorb befindlichen Fahrzeuge ab.
„BIETEN“ - JLR nennt bei der Einstellung des Fahrzeugs den Zeitpunkt des Beginns und des Endes der Versteigerung sowie den Startpreis.
„BIETEN - GEBOT“ – Mit der Abgabe eines Gebots gibt der NUTZER ein verbindliches Kaufangebot ab. Bereits abgegebene Gebote können nicht verringert oder zurückgenommen werden.
„BIETEN mit dem BIETAGENT“ – Mit dem Bietagent gibt der NUTZER ein Höchstgebot ab, der das aktuelle Gebot jeweils um €100,- überbietet, höchstens aber bis zum im Bietagent eingetragenen Höchstgebot. Mit Abgabe eines Höchstgebots gibt der NUTZER ein verbindliches Kaufangebot ab. Bereits abgegebene Gebote können nicht verringert oder zurückgenommen werden.
JLR behält sich das Recht vor, vorzeitig ein Angebot zurückzuziehen oder eine Versteigerung zu beenden, z.B. wegen nachträglicher Beschädigung oder Untergang des angebotenen Fahrzeugs. In diesem Fall wird JLR den aktuellen Höchstbietenden unverzüglich über die Beendigung und deren Grund informieren.
Annahme durch JLR - JLR bestätigt den Sofortkauf oder den Zuschlag im Rahmen der Versteigerung, durch gesonderte Auftragsbestätigung per Email.
3. Rechnungsstellung / Fahrzeugpapiere/ Transportauftrag
Der Kaufpreis für das jeweilige Fahrzeug wird dem NUTZER (Käufer) in Rechnung gestellt und ist mit Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig. Das Versenden der Zulassungsbescheinigung Teil II erfolgt nach vollständiger Bezahlung des Kaufpreises. Die Beauftragung des Fahrzeugtransportes zum Kunden per Spediteur erfolgt innerhalb von 48h nach Auktionsende bzw. Bestätigung des Sofortkaufs. Die Spedition wird versuchen, das Fahrzeug innerhalb von 14 Werktagen auszuliefern.
4. Haftung für Angaben der Fahrzeuge bei Einstellung in der B2B Plattform
Die auf der Online-Versteigerungsplattform angegebenen Beschreibungen der Fahrzeuge sowie die
genannten Daten sind weder zugesicherte Eigenschaften oder Eigenschaftsvereinbarungen noch alsGarantie zu verstehen. JLR übernimmt insbesondere keine Haftung dafür, dass die Angaben in der Fahrzeugbewertung (Zustandsbericht) vollständig und zutreffend sind. Dies gilt auch für die Angaben
in einem Gutachten eines Sachverständigen und zwar auch dann, wenn dieses im Auftrag von JLR erstellt wurde. Dieser Haftungsausschluß gilt nicht für grob fahrlässige Pflichtverletzungen von JLR oder deren Erfüllungsgehilfen.
Der Verkauf erfolgt unter Ausschluß jeglicher Gewährleistungsrechte.
5. Sonstige Vereinbarungen
Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von JLR.
Schwalbach a.Ts., 01.04.2015